1308 § 171 Abs. dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Aufsichtsrat vorzulegen.

Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (u. a. Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen). 2a des Handelsgesetzbuchs sowie zur Beschlußfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns, bei einem Mutterunternehmen (§ 290 … Außerdem soll eine Kindergelderhöhung ab Januar 2021 greifen.mehr, Bild: WTS Group AG Steuerberatungsgesellschaft. Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden. Sachübernahmen; Rückzahlung von Einlagen, § 30 Bestellung des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Abschlussprüfers, § 31 Bestellung des Aufsichtsrats bei Sachgründung, § 33a Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung, § 35 Meinungsverschiedenheiten zwischen Gründern und Gründungsprüfern, Vergütung und Auslagen der Gründungsprüfer, § 37a Anmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung, § 41 Handeln im Namen der Gesellschaft vor der Eintragung, Verbotene Aktienausgabe, § 47 Verantwortlichkeit anderer Personen neben den Gründern, § 48 Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats, § 49 Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer, § 53 Ersatzansprüche bei der Nachgründung, § 56 Keine Zeichnung eigener Aktien; Aktienübernahme für Rechnung der Gesellschaft oder durch ein abhängiges oder in Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen, § 57 Keine Rückgewähr, keine Verzinsung der Einlagen, § 59 Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn, § 62 Haftung der Aktionäre beim Empfang verbotener Leistungen, § 63 Folgen nicht rechtzeitiger Einzahlung, § 66 Keine Befreiung der Aktionäre von ihren Leistungspflichten, § 67a Übermittlung von Informationen über Unternehmensereignisse; Begriffsbestimmungen, § 67b Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Aktionäre, § 67c Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Gesellschaft; Nachweis des Anteilsbesitzes, § 67d Informationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären, § 67e Verarbeitung und Berichtigung personenbezogener Daten der Aktionäre, § 68 Übertragung von Namensaktien, Vinkulierung, § 71c Veräußerung und Einziehung eigener Aktien, § 72 Kraftloserklärung von Aktien im Aufgebotsverfahren, § 73 Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft, § 74 Neue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien oder Zwischenscheine, § 81 Änderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis seiner Mitglieder, § 82 Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis, § 83 Vorbereitung und Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen, § 84 Bestellung und Abberufung des Vorstands, § 87 Grundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder, § 87a Vergütungssystem börsennotierter Gesellschaften, § 89 Kreditgewährung an Vorstandsmitglieder, § 92 Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, § 93 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, § 94 Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern, § 97 Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, § 98 Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, § 100 Persönliche Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder, § 101 Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder, § 102 Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder, § 103 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder, § 105 Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und zum Aufsichtsrat, § 106 Bekanntmachung der Änderungen im Aufsichtsrat, § 109 Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, § 111 Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats, § 111a Geschäfte mit nahestehenden Personen, § 111b Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats bei Geschäften mit nahestehenden Personen, § 111c Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen, § 112 Vertretung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern, § 113 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, § 114 Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern, § 115 Kreditgewährung an Aufsichtsratsmitglieder, § 116 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder, § 120a Votum zum Vergütungssystem und zum Vergütungsbericht, § 122 Einberufung auf Verlangen einer Minderheit, § 123 Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis, § 124 Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen; Vorschläge zur Beschlussfassung, § 124a Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft, § 125 Mitteilungen für die Aktionäre und an Aufsichtsratsmitglieder, § 128 [vor ARUG II:] Übermittlung der Mitteilungen [nach ARUG II:] (weggefallen), § 129 [vor ARUG II:] Geschäftsordnung; Verzeichnis der Teilnehmer [nach ARUG II:] Geschäftsordnung; Verzeichnis der Teilnehmer; Nachweis der Stimmzählung, § 132 Gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht, § 133 Grundsatz der einfachen Stimmenmehrheit, § 134a Begriffsbestimmungen; Anwendungsbereich, § 134b Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht, Abstimmungsverhalten, § 134c Offenlegungspflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern, § 134d Offenlegungspflichten der Stimmrechtsberater, § 135 Ausübung des Stimmrechts durch Intermediäre und geschäftsmäßig Handelnde, § 137 Abstimmung über Wahlvorschläge von Aktionären, § 138 Gesonderte Versammlung, gesonderte Abstimmung, § 141 Aufhebung oder Beschränkung des Vorzugs, § 144 Verantwortlichkeit der Sonderprüfer, § 145 Rechte der Sonderprüfer, Prüfungsbericht, § 147 Geltendmachung von Ersatzansprüchen, § 150 Gesetzliche Rücklage, Kapitalrücklage, § 158 Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung, § 161 Erklärung zum Corporate Governance Kodex, § 162 [vor ARUG II:] (weggefallen) [nach ARUG II:]Vergütungsbericht, § 172 Feststellung durch Vorstand und Aufsichtsrat, § 173 Feststellung durch die Hauptversammlung, § 176 Vorlagen, Anwesenheit des Abschlussprüfers, § 179a Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens, § 180 Zustimmung der betroffenen Aktionäre, § 183 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen, § 183a Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung, § 187 Zusicherung von Rechten auf den Bezug neuer Aktien, § 188 Anmeldung und Eintragung der Durchführung, § 191 Verbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen, § 194 Bedingte Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen, § 200 Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung, § 201 Anmeldung der Ausgabe von Bezugsaktien, § 205 Ausgabe gegen Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen, § 206 Verträge über Sacheinlagen vor Eintragung der Gesellschaft, § 208 Umwandlungsfähigkeit von Kapital- und Gewinnrücklagen, § 210 Anmeldung und Eintragung des Beschlusses, § 212 Aus der Kapitalerhöhung Berechtigte, § 215 Eigene Aktien, teileingezahlte Aktien, § 216 Wahrung der Rechte der Aktionäre und Dritter, § 219 Verbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen, § 224 Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung, § 228 Herabsetzung unter den Mindestnennbetrag, § 230 Verbot von Zahlungen an die Aktionäre, § 231 Beschränkte Einstellung in die Kapitalrücklage und in die gesetzliche Rücklage, § 232 Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage bei zu hoch angenommenen Verlusten, § 233 Gewinnausschüttung, Gläubigerschutz, § 234 Rückwirkung der Kapitalherabsetzung, § 235 Rückwirkung einer gleichzeitigen Kapitalerhöhung, § 238 Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung, § 244 Bestätigung anfechtbarer Hauptversammlungsbeschlüsse, § 248a Bekanntmachungen zur Anfechtungsklage, § 250 Nichtigkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, § 251 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, § 253 Nichtigkeit des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns, § 254 Anfechtung des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns, § 255 Anfechtung der Kapitalerhöhung gegen Einlagen, § 257 Anfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung, § 259 Prüfungsbericht, abschließende Feststellungen, § 260 Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer, § 261 Entscheidung über den Ertrag aufgrund höherer Bewertung, § 261a Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, § 263 Anmeldung und Eintragung der Auflösung, § 270 Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss und Lagebericht, § 274 Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft, § 277 Wirkung der Eintragung der Nichtigkeit, § 278 Wesen der Kommanditgesellschaft auf Aktien, § 282 Eintragung der persönlich haftenden Gesellschafter, § 288 Entnahmen der persönlich haftenden Gesellschafter, Kreditgewährung, § 291 Beherrschungsvertrag, Gewinnabführungsvertrag, § 293a Bericht über den Unternehmensvertrag, § 293d Auswahl, Stellung und Verantwortlichkeit der Vertragsprüfer, § 307 Vertragsbeendigung zur Sicherung außenstehender Aktionäre, § 309 Verantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreter des herrschenden Unternehmens, § 310 Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft, § 312 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen, § 316 Kein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bei Gewinnabführungsvertrag, § 317 Verantwortlichkeit des herrschenden Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter, § 318 Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft, § 320 Eingliederung durch Mehrheitsbeschluss, § 320b Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre, § 323 Leitungsmacht der Hauptgesellschaft und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, § 324 Gesetzliche Rücklage, Gewinnabführung, Verlustübernahme, § 326 Auskunftsrecht der Aktionäre der Hauptgesellschaft, § 327a Übertragung von Aktien gegen Barabfindung, § 327e Eintragung des Übertragungsbeschlusses, § 327f Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung, § 394 Berichte der Aufsichtsratsmitglieder, § 401 Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, § 402 Falsche Ausstellung von Berechtigungsnachweisen, § 404 Verletzung der Geheimhaltungspflicht, § 404a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen, § 407a Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle, § 408 Strafbarkeit persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, § 325 Abs.

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1308 § 171 Abs. dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Aufsichtsrat vorzulegen.

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Vorschläge zur Beschlussfassung, § 124a Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft, § 125 Mitteilungen für die Aktionäre und an Aufsichtsratsmitglieder, § 128 [vor ARUG II:] Übermittlung der Mitteilungen [nach ARUG II:] (weggefallen), § 129 [vor ARUG II:] Geschäftsordnung; Verzeichnis der Teilnehmer [nach ARUG II:] Geschäftsordnung; Verzeichnis der Teilnehmer; Nachweis der Stimmzählung, § 132 Gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht, § 133 Grundsatz der einfachen Stimmenmehrheit, § 134a Begriffsbestimmungen; Anwendungsbereich, § 134b Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht, Abstimmungsverhalten, § 134c Offenlegungspflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern, § 134d Offenlegungspflichten der Stimmrechtsberater, § 135 Ausübung des Stimmrechts durch Intermediäre und geschäftsmäßig Handelnde, § 137 Abstimmung über Wahlvorschläge von Aktionären, § 138 Gesonderte Versammlung, gesonderte Abstimmung, § 141 Aufhebung oder Beschränkung des Vorzugs, § 144 Verantwortlichkeit der Sonderprüfer, § 145 Rechte der Sonderprüfer, Prüfungsbericht, § 147 Geltendmachung von Ersatzansprüchen, § 150 Gesetzliche Rücklage, Kapitalrücklage, § 158 Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung, § 161 Erklärung zum Corporate Governance Kodex, § 162 [vor ARUG II:] (weggefallen) [nach ARUG II:]Vergütungsbericht, § 172 Feststellung durch Vorstand und Aufsichtsrat, § 173 Feststellung durch die Hauptversammlung, § 176 Vorlagen, Anwesenheit des Abschlussprüfers, § 179a Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens, § 180 Zustimmung der betroffenen Aktionäre, § 183 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen, § 183a Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung, § 187 Zusicherung von Rechten auf den Bezug neuer Aktien, § 188 Anmeldung und Eintragung der Durchführung, § 191 Verbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen, § 194 Bedingte Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen, § 200 Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung, § 201 Anmeldung der Ausgabe von Bezugsaktien, § 205 Ausgabe gegen Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen, § 206 Verträge über Sacheinlagen vor Eintragung der Gesellschaft, § 208 Umwandlungsfähigkeit von Kapital- und Gewinnrücklagen, § 210 Anmeldung und Eintragung des Beschlusses, § 212 Aus der Kapitalerhöhung Berechtigte, § 215 Eigene Aktien, teileingezahlte Aktien, § 216 Wahrung der Rechte der Aktionäre und Dritter, § 219 Verbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen, § 224 Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung, § 228 Herabsetzung unter den Mindestnennbetrag, § 230 Verbot von Zahlungen an die Aktionäre, § 231 Beschränkte Einstellung in die Kapitalrücklage und in die gesetzliche Rücklage, § 232 Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage bei zu hoch angenommenen Verlusten, § 233 Gewinnausschüttung, Gläubigerschutz, § 234 Rückwirkung der Kapitalherabsetzung, § 235 Rückwirkung einer gleichzeitigen Kapitalerhöhung, § 238 Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung, § 244 Bestätigung anfechtbarer Hauptversammlungsbeschlüsse, § 248a Bekanntmachungen zur Anfechtungsklage, § 250 Nichtigkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, § 251 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, § 253 Nichtigkeit des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns, § 254 Anfechtung des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns, § 255 Anfechtung der Kapitalerhöhung gegen Einlagen, § 257 Anfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung, § 259 Prüfungsbericht, abschließende Feststellungen, § 260 Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer, § 261 Entscheidung über den Ertrag aufgrund höherer Bewertung, § 261a Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, § 263 Anmeldung und Eintragung der Auflösung, § 270 Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss und Lagebericht, § 274 Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft, § 277 Wirkung der Eintragung der Nichtigkeit, § 278 Wesen der Kommanditgesellschaft auf Aktien, § 282 Eintragung der persönlich haftenden Gesellschafter, § 288 Entnahmen der persönlich haftenden Gesellschafter, Kreditgewährung, § 291 Beherrschungsvertrag, Gewinnabführungsvertrag, § 293a Bericht über den Unternehmensvertrag, § 293d Auswahl, Stellung und Verantwortlichkeit der Vertragsprüfer, § 307 Vertragsbeendigung zur Sicherung außenstehender Aktionäre, § 309 Verantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreter des herrschenden Unternehmens, § 310 Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft, § 312 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen, § 316 Kein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bei Gewinnabführungsvertrag, § 317 Verantwortlichkeit des herrschenden Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter, § 318 Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft, § 320 Eingliederung durch Mehrheitsbeschluss, § 320b Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre, § 323 Leitungsmacht der Hauptgesellschaft und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, § 324 Gesetzliche Rücklage, Gewinnabführung, Verlustübernahme, § 326 Auskunftsrecht der Aktionäre der Hauptgesellschaft, § 327a Übertragung von Aktien gegen Barabfindung, § 327e Eintragung des Übertragungsbeschlusses, § 327f Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung, § 394 Berichte der Aufsichtsratsmitglieder, § 401 Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, § 402 Falsche Ausstellung von Berechtigungsnachweisen, § 404 Verletzung der Geheimhaltungspflicht, § 404a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen, § 407a Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle, § 408 Strafbarkeit persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, § 325 Abs.

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gewinnverwendung aufsichtsrat

Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Und Christian Barthélémy übernimmt die Verantwortung für den Bereich Personal bei Vattenfall.mehr, Klaus Schmitt wird ab Januar 2021 Vorstandschef (CEO) bei Corestate. 1Anm. Möglichkeiten der Gewinnverwendung: Gewinnausschüttung, Zuführung zu Rücklagen und Reservefonds, Verrechnung mit Verlustvortrag, Gewährung von Tantiemen an Vorstand oder Aufsichtsrat, Weiterführung von Gewinnteilen als Gewinnvortrag (Dividendenpolitik). Verwendung des Bilanzgewinns machen will.

(1) 1Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluß, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen, bei Mutterunternehmen (§ 290 Abs. Aufsichtsrat muss der Geschäftsführer den Jahresabschluss zunächst dem Abschlussprüfer vorlegen. Auch die Unternehmen produzieren weiter.mehr, Mit den Niederlanden wurde eine Verständigungsvereinbarung getroffen, wonach die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in den Niederlanden behandelt werden.mehr, Das BMF ändert Abschn.18e.1. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) gilt das Gleiche hinsichtlich des Konzernabschlusses. 3Wird der Bericht dem Vorstand nicht vor Ablauf der weiteren Frist zugeleitet, gilt der Jahresabschluß als vom Aufsichtsrat nicht gebilligt; bei Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 5 AktG) – zur Prüfung des Jahresabschlusses samt … Die für eine Beschlussfassung erforderliche Zahl ist in der Satzung zu bestimmen. 2a des Handelsgesetzbuchs. 290 Abs. Handelsgesetzbuchs sowie bei Mutterunternehmen

1 Satz 1 AktG verpflichtet den Aufsichtsrat – bei dem im Fall einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft i. S. d. § 264d HGB seit Inkrafttreten des BilMoG mindestens ein unabhängiges [1] Mitglied über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen muss (§ 100 Abs.

Konzernbericht (§ 315b des Die von Ihnen aufgerufene Adresse bzw. Ausgangspunkt der Gewinnverwendung ist das buchhalterisch ermittelte Periodenergebnis, das dem Eigenkapital unter Berücksichtigung vorzeitiger Entnahmen zusteht. 2a des Aktuelle News und Informationen finden Sie in den Themenbereichen: Und hier die meistgelesenen Artikel  aus allen Themenbereichen: Inwieweit die Corona-Krise ein Katalysator für die digitale Transformation von Steuerkanzleien ist, das hat die Cloud-Unternehmensplattform lexoffice im Rahmen der Initiative "Kanzlei der Zukunft" im Oktober untersucht.mehr, Für kommunale Arbeitgeber gibt es seit April 2020 einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit (TV COVID), um den Auswirkungen der Corona-Krise zu begegnen. gliedern: Verteilung an die

1308 § 171 Abs. dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Aufsichtsrat vorzulegen.

Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (u. a. Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen). 2a des Handelsgesetzbuchs sowie zur Beschlußfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns, bei einem Mutterunternehmen (§ 290 … Außerdem soll eine Kindergelderhöhung ab Januar 2021 greifen.mehr, Bild: WTS Group AG Steuerberatungsgesellschaft. Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden. Sachübernahmen; Rückzahlung von Einlagen, § 30 Bestellung des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Abschlussprüfers, § 31 Bestellung des Aufsichtsrats bei Sachgründung, § 33a Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung, § 35 Meinungsverschiedenheiten zwischen Gründern und Gründungsprüfern, Vergütung und Auslagen der Gründungsprüfer, § 37a Anmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung, § 41 Handeln im Namen der Gesellschaft vor der Eintragung, Verbotene Aktienausgabe, § 47 Verantwortlichkeit anderer Personen neben den Gründern, § 48 Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats, § 49 Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer, § 53 Ersatzansprüche bei der Nachgründung, § 56 Keine Zeichnung eigener Aktien; Aktienübernahme für Rechnung der Gesellschaft oder durch ein abhängiges oder in Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen, § 57 Keine Rückgewähr, keine Verzinsung der Einlagen, § 59 Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn, § 62 Haftung der Aktionäre beim Empfang verbotener Leistungen, § 63 Folgen nicht rechtzeitiger Einzahlung, § 66 Keine Befreiung der Aktionäre von ihren Leistungspflichten, § 67a Übermittlung von Informationen über Unternehmensereignisse; Begriffsbestimmungen, § 67b Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Aktionäre, § 67c Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Gesellschaft; Nachweis des Anteilsbesitzes, § 67d Informationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären, § 67e Verarbeitung und Berichtigung personenbezogener Daten der Aktionäre, § 68 Übertragung von Namensaktien, Vinkulierung, § 71c Veräußerung und Einziehung eigener Aktien, § 72 Kraftloserklärung von Aktien im Aufgebotsverfahren, § 73 Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft, § 74 Neue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien oder Zwischenscheine, § 81 Änderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis seiner Mitglieder, § 82 Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis, § 83 Vorbereitung und Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen, § 84 Bestellung und Abberufung des Vorstands, § 87 Grundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder, § 87a Vergütungssystem börsennotierter Gesellschaften, § 89 Kreditgewährung an Vorstandsmitglieder, § 92 Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, § 93 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, § 94 Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern, § 97 Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, § 98 Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, § 100 Persönliche Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder, § 101 Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder, § 102 Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder, § 103 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder, § 105 Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und zum Aufsichtsrat, § 106 Bekanntmachung der Änderungen im Aufsichtsrat, § 109 Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, § 111 Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats, § 111a Geschäfte mit nahestehenden Personen, § 111b Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats bei Geschäften mit nahestehenden Personen, § 111c Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen, § 112 Vertretung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern, § 113 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, § 114 Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern, § 115 Kreditgewährung an Aufsichtsratsmitglieder, § 116 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder, § 120a Votum zum Vergütungssystem und zum Vergütungsbericht, § 122 Einberufung auf Verlangen einer Minderheit, § 123 Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis, § 124 Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen; Vorschläge zur Beschlussfassung, § 124a Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft, § 125 Mitteilungen für die Aktionäre und an Aufsichtsratsmitglieder, § 128 [vor ARUG II:] Übermittlung der Mitteilungen [nach ARUG II:] (weggefallen), § 129 [vor ARUG II:] Geschäftsordnung; Verzeichnis der Teilnehmer [nach ARUG II:] Geschäftsordnung; Verzeichnis der Teilnehmer; Nachweis der Stimmzählung, § 132 Gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht, § 133 Grundsatz der einfachen Stimmenmehrheit, § 134a Begriffsbestimmungen; Anwendungsbereich, § 134b Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht, Abstimmungsverhalten, § 134c Offenlegungspflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern, § 134d Offenlegungspflichten der Stimmrechtsberater, § 135 Ausübung des Stimmrechts durch Intermediäre und geschäftsmäßig Handelnde, § 137 Abstimmung über Wahlvorschläge von Aktionären, § 138 Gesonderte Versammlung, gesonderte Abstimmung, § 141 Aufhebung oder Beschränkung des Vorzugs, § 144 Verantwortlichkeit der Sonderprüfer, § 145 Rechte der Sonderprüfer, Prüfungsbericht, § 147 Geltendmachung von Ersatzansprüchen, § 150 Gesetzliche Rücklage, Kapitalrücklage, § 158 Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung, § 161 Erklärung zum Corporate Governance Kodex, § 162 [vor ARUG II:] (weggefallen) [nach ARUG II:]Vergütungsbericht, § 172 Feststellung durch Vorstand und Aufsichtsrat, § 173 Feststellung durch die Hauptversammlung, § 176 Vorlagen, Anwesenheit des Abschlussprüfers, § 179a Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens, § 180 Zustimmung der betroffenen Aktionäre, § 183 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen, § 183a Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung, § 187 Zusicherung von Rechten auf den Bezug neuer Aktien, § 188 Anmeldung und Eintragung der Durchführung, § 191 Verbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen, § 194 Bedingte Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen, § 200 Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung, § 201 Anmeldung der Ausgabe von Bezugsaktien, § 205 Ausgabe gegen Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen, § 206 Verträge über Sacheinlagen vor Eintragung der Gesellschaft, § 208 Umwandlungsfähigkeit von Kapital- und Gewinnrücklagen, § 210 Anmeldung und Eintragung des Beschlusses, § 212 Aus der Kapitalerhöhung Berechtigte, § 215 Eigene Aktien, teileingezahlte Aktien, § 216 Wahrung der Rechte der Aktionäre und Dritter, § 219 Verbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen, § 224 Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung, § 228 Herabsetzung unter den Mindestnennbetrag, § 230 Verbot von Zahlungen an die Aktionäre, § 231 Beschränkte Einstellung in die Kapitalrücklage und in die gesetzliche Rücklage, § 232 Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage bei zu hoch angenommenen Verlusten, § 233 Gewinnausschüttung, Gläubigerschutz, § 234 Rückwirkung der Kapitalherabsetzung, § 235 Rückwirkung einer gleichzeitigen Kapitalerhöhung, § 238 Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung, § 244 Bestätigung anfechtbarer Hauptversammlungsbeschlüsse, § 248a Bekanntmachungen zur Anfechtungsklage, § 250 Nichtigkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, § 251 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, § 253 Nichtigkeit des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns, § 254 Anfechtung des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns, § 255 Anfechtung der Kapitalerhöhung gegen Einlagen, § 257 Anfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung, § 259 Prüfungsbericht, abschließende Feststellungen, § 260 Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer, § 261 Entscheidung über den Ertrag aufgrund höherer Bewertung, § 261a Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, § 263 Anmeldung und Eintragung der Auflösung, § 270 Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss und Lagebericht, § 274 Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft, § 277 Wirkung der Eintragung der Nichtigkeit, § 278 Wesen der Kommanditgesellschaft auf Aktien, § 282 Eintragung der persönlich haftenden Gesellschafter, § 288 Entnahmen der persönlich haftenden Gesellschafter, Kreditgewährung, § 291 Beherrschungsvertrag, Gewinnabführungsvertrag, § 293a Bericht über den Unternehmensvertrag, § 293d Auswahl, Stellung und Verantwortlichkeit der Vertragsprüfer, § 307 Vertragsbeendigung zur Sicherung außenstehender Aktionäre, § 309 Verantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreter des herrschenden Unternehmens, § 310 Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft, § 312 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen, § 316 Kein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bei Gewinnabführungsvertrag, § 317 Verantwortlichkeit des herrschenden Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter, § 318 Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft, § 320 Eingliederung durch Mehrheitsbeschluss, § 320b Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre, § 323 Leitungsmacht der Hauptgesellschaft und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, § 324 Gesetzliche Rücklage, Gewinnabführung, Verlustübernahme, § 326 Auskunftsrecht der Aktionäre der Hauptgesellschaft, § 327a Übertragung von Aktien gegen Barabfindung, § 327e Eintragung des Übertragungsbeschlusses, § 327f Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung, § 394 Berichte der Aufsichtsratsmitglieder, § 401 Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, § 402 Falsche Ausstellung von Berechtigungsnachweisen, § 404 Verletzung der Geheimhaltungspflicht, § 404a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen, § 407a Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle, § 408 Strafbarkeit persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, § 325 Abs.

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